12 05, 2014

Für eine liberale Werdinsel

2014-05-12T19:02:57+02:0012. Mai 2014|

Ein Vorstoss von meiner Gemeinderatskollegin Gabriela Rothenfluh und mir fordert, dass der FKK-Bereich der Werdinsel als solcher gekennzeichnet wird. Damit wollen wir sicher stellen, dass die bis heute gut funktionierende Durchmischung von nackten Menschen und solchen, die Badehosen tragen, am Südspitz der Werdinsel beibehalten wird.

Durch eine Beschilderung „verirren“ sich keine Personen mehr an den Südspitz, die sich vom Anblick nackter Menschen gestört fühlen könnten.

Ein Verbot des Nacktbadens, wie dies auch per Petition gefordert wird, ist entschieden abzulehnen. Immerhin handelt es sich beim Südspitz um einen kleinen Bereich der Werdinsel, der seit Jahren entsprechend genutzt wird. Familien, die sich durch Nackte gestört fühlen, können auch weiterhin den überwiegenden Grossteil der Werdinsel beanspruchen (wie z.B. die Badi).

Mehr dazu:

Vorstoss im Gemeinderat.

Artikel des Tages-Anzeigers.

19 12, 2013

Ehedefinition: Warum die CVP Argumente Unsinn sind

2016-02-07T15:01:22+01:0019. Dezember 2013|

Nachdem der Bundesrat die Steinzeit-Initiative der CVP zur Annahme empfohlen hat, fühlt sich die Partei, die das C ihres Parteinahmen wieder entdeckt hat, im Aufwind. Offensiver denn je werben sie für die Initiative und behaupten dabei ungeniert Unsinn, um dem Volk Sand in die Augen zu streuen. Höchste Zeit also, um ihre vier Hauptargumente unter die Lupe zu nehmen.

Behauptung 1: Definition bereits heute in der Verfassung

Die CVP schreibt auf der Webseite der Initiative:

„Schwulen- und Lesbenorganisationen stören sich daran, dass die Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau erstmals in der Verfassung verankert wird. Doch: die Definition ist bereits heute darin verankert.“

Dies hat die Aargauer CVP-Grossrätin Marianne Binder auch anlässlich einer Radiodiskussion auf Radio SRF 1 gesagt. Auf die Frage angesprochen, wo diese Definition denn bereits in der Verfassung stünde, antwortete sie mit „in Artikel 14“ (Minute 13:18 der Diskussion).

Nun, schauen wir uns also Artikel 14 der Bundesverfassung an. Dort steht

„Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.“

Artikel 14 enthält also keine Definition der Ehe. Genauso wenig wie irgend ein anderer Artikel in der Verfassung. Die Behauptung, dass eine Definition, welche die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau festlegt, bereits heute in der Verfassung verankert ist, ist also falsch.

Behauptung 2: Ehedefinition in der Verfassung ändert nichts  

Weil die CVP weiss, dass die Ehedefinition nirgends in der Verfassung verankert wurde, versucht sie auf die Botschaft des Bundesrats und die heutige Gesetzeslage zu verweisen. Die CVP schreibt weiter auf ihrer Webseite:

„Bei der Abstimmung über die neue Bundesverfassung wurde die Ehe […] von Bundesrat, Parlament und Volk ausdrücklich im traditionellen Sinne interpretiert und festgelegt. Nachzulesen ist dies in der Botschaft des Bundesrates zur neuen Bundesverfassung vom 20. November 1996 auf den Seiten 154 und 155.“

Stimmt, die Ehe wurde damals, also vor 17 (!) Jahren als Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden. Dennoch haben es Bundesrat und Parlament unterlassen, diese Definition in die Verfassung zu schreiben. Dies bedeutet, dass das Parlament heute entscheiden könnte, die Ehe gegenüber homosexuellen Paaren zu öffnen. Dafür müsste man lediglich Anpassungen auf gesetzlicher Stufe vornehmen. Die Verfassung würde dies dem Parlament nicht verbieten. Würde die Ehedefinition in der Verfassung verankert, könnte das Parlament die Ehe für homosexuelle Paare nicht mehr öffnen.

2.1 Trend zur Eheöffnung

Dass der Trend in diese Richtung geht, zeigen immer mehr Länder. Seit 1996 öffneten bereits 17 Länder die Ehe für homosexuelle Paare. Das erste Land war im Jahr 2001 die Niederlande. Und dieses Jahr hat England beschlossen, dass das zurzeit existierende Partnerschaftsgesetz für homosexuelle Paare nicht länger gut genug sei, weswegen das Land die Ehe für homosexuelle Paare ab 2014 öffnen wird. Dazu kommen zahlreiche Teilstaaten, z.B. in den USA oder in Mexiko.

Im US-Bundesstaat Kalifornien haben Gerichte die mittels Volksabstimmung in der Verfassung verankerte Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau in den letzten Jahren durch alle Instanzen für ungültig erklärt.

Das Beispiel USA ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie sich das Eheverständnis auch in einem tendenziell konservativen Land wandeln kann. Nachdem noch vor ein paar Jahren kaum eine Politikerin oder ein Politiker es gewagt hätte, die Eheöffnung für Homosexuelle zu befürworten, steht mittlerweile eine Mehrheit des Volkes sowie der amtierende Präsident hinter der Eheöffnung. Sogar die ultrakonservativen Republikaner, die jahrelang immer wieder versuchten, die amerikanische Bundesverfassung mit genau jener Ehedefinition zu ergänzen, die jetzt die CVP in der Schweiz verankern will, haben ihren Kampf in der Zwischenzeit praktisch aufgegeben.

2.2 Stiller Verfassungswandel möglich

Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis dieser Wandel des Ehebegriffs auch in der Schweiz Realität wird. Juristen und Professoren sprechen hier von einem „stillen Verfassungswandel“, also dass die Ehe auch gegenüber homosexuellen Paaren geöffnet werden kann, ohne dass eine Änderung der Verfassung nötig wäre. Die Definition der CVP würde diesen stillen Verfassungswandel jedoch verunmöglichen.

Dieser Meinung sind sowohl namhafte Professoren als auch das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement.

2.3 Was sagen Professoren?

Die CVP beruft sich zur Stütze ihrer Argumentation gerne auf Prof. Bernhard Ehrenzeller, Professor für Öffentliches Recht der Universität St. Gallen und Direktor am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Aber was sagt dieser Kronzeuge der CVP zu ihrer Argumentation? Gegenüber dem Tagesanzeiger liess er sich in einem Artikel zur Thematik folgendermassen zitieren:

Man kann nie ausschliessen, dass der Verfassungsbegriff der Ehe in Zukunft aufgrund einer dynamischen Auslegung offener verstanden wird, sich also auch auf andere Lebensgemeinschaften beziehen könnte. Mit der Umschreibung des Ehebegriffs in der Bundesverfassung werden einer solchen Weiterentwicklung des Rechts klare Grenzen gesetzt.

Uuups, liebe CVP.

2.4 Was sagt das EJPD?

Und auch das Bundesamt für Justiz, also die höchste juristische Instanz des Bundesrats widerspricht der CVP Argumentation. So enthüllte das Mannschaft-Magazin, zusammen mit Anton Kohler, dass das Bundesamt für Justiz wegen dieser Definition die ganze Initiative hätte ablehnen wollen. Das Bundesamt für Justiz schrieb denn auch

„[…]dass in Zukunft ein sog. stiller Verfassungswandel stattfinden könnte, der es bei gleichbleibendem Wortlaut erlauben würde, auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften zur Ehe zuzulassen […] Würde die Initiative angenommen, wäre ein solcher stiller Verfassungswandel nicht mehr möglich. Ohne einer allfälligen künftigen Entwicklung vorgreifen zu wollen erscheint es im vorliegenden Kontext verfehlt, diese wichtige gesellschaftspolitische Frage sozusagen en passant mitzuentscheiden und explizit in der Verfassung zu verankern.“

Nochmals uuups, liebe CVP.

2.5 Bundesrat krebste zurück

Auch wenn die Stellungnahme des EJPD den Bundesrat nicht zum Umdenken bewegte, so schien sie bei ihm trotzdem auf Gehör zu stossen. Denn ursprünglich wollte der Bundesrat in seiner Botschaft auf die Diskussion rund um die Ehedefinition eingehen. Im Botschaftsentwurf wollte er unter Punkt 3.2.3 darauf hinweisen, dass er an der traditionellen Ehedefinition festhalten möchte. Das EJPD schrieb, dass diese „Äusserungen ersatzlos zu streichen“ seien. Es schrieb weiter:

„Der Bundesrat legt sich hier fest, ohne dass aufgrund des Kontexts dazu tatsächlich eine Notwendigkeit besteht. Es handelt sich hier um ideologische Ausführungen, die nichts mit der im vorliegenden relevanten Fragen zu tun haben. Zwar ist es richtig, dass sich der Bundesrat in der Vergangenheit entsprechend geäussert hat. Betrachtet man aber die gesellschaftspolitischen Entwicklungen im In- und Ausland, ist die Bedeutung solcher Äusserungen aus der Vergangenheit zu relativieren.“ Dies schien den Bundesrat zu überzeugen. In der definitiven Botschaft ist zur Ehedefintion nichts mehr zu lesen. Dies beweist, dass auch dem Gesamtbundesrat bewusst geworden sein muss, dass ein Wandel der Ehedefinition durchaus möglich wäre.

Und nochmals: Uuups, liebe CVP.

Behauptung 3: Wenn Ehe geöffnet werden soll, muss Verfassung geändert werden

Die CVP behauptet aufgrund ihrer (oben widerlegten) Argumentation, dass eine Verfassungsänderung nötig ist, wenn die Ehe homosexuellen Paaren gegenüber geöffnet werden soll. Nun, wie genau soll das denn gehen? Sollen wir eine Initiative zur Änderung der Botschaft von 1996 lancieren? Schliesslich ist dies das einzige Dokument, auf das sich die CVP ihrer Argumentation berufen kann – in der Verfassung steht keine Definition. Da die Ehe in der Verfassung nirgends definiert wird, ist es überhaupt nicht nötig, dass wir eine Initiative einreichen, um die Ehe gegenüber homosexuellen Paaren zu öffnen. Wie oben dargelegt, könnte dies leidglich auf Gesetzesstufe gemacht werden. Diese Behauptung ist also nichts weiter als eine Nebelpetarde, um das Volk zu verwirren.

Behauptung 4: Definition ist nötig zur Abschaffung der Heiratsstrafe

Die CVP schreibt auf ihrer Webseite

„Man muss die Ehe umschreiben, wenn man die Diskriminierung der Ehe abschaffen will.“

Aha. Stimmt, ohne Definition wüsste man nicht, was unter Ehe verstanden wird. Der Bundesrat, das Parlament und das Volk wären in Chaos versunken beim Versuch herauszufinden, was die geheimnisvollen Worte „Ehe“, „Eheleute“ oder „Ehepaare“ zu bedeuten hat. Die CVP hat die Schweiz vor einem riesigen Chaos bewahrt, wie nett von ihnen.

Dass diese Behauptung absurd ist, wird nur schon klar, wenn man die Behauptungen 1, 2 und 3 der CVP bedenkt. Da stellt sich die Partei auf den Standpunkt, dass die Definition schon in der Verfassung verankert sei bzw. in der Botschaft des Bundesrates von 1996 bzw. dass die Öffnung der Ehe gegenüber homosexuellen Paaren eine Verfassungsänderung bedinge. Aber eben, um finanzpolitische Nachteile von Eheleuten abzuschaffen, ist eine Ehedefinition nötig. Diese Behauptung steht in solch komplettem Widerspruch zu den restlichen Behauptungen, dass man sich geradezu fremdschämen muss, wenn man sie liest.

Und falls dies noch immer nicht überzeugend genug war, lassen wir doch den Kronzeugen der CVP, Professor Ehrenzeller zu Wort kommen. Gegenüber dem Tagesanzeiger meinte er im oben zitierten Artikel auch:

„Die Definition der Ehe hätte man in der Familieninitiative auch offen lassen können. Zumindest verfassungsrechtlich war das keine Notwendigkeit. Aber das ist ein politischer Entscheid und damit das Recht der Initianten.“

Und einmal mehr: Uuups, liebe CVP.

Fazit

Die Argumentation der CVP, warum die Ehedefinition für das finanzpolitische Anliegen dieser Initiative nötig ist, entbehrt jeder Grundlage. Die Behauptungen scheinen auf den ersten (und sehr flüchtigen) Blick logisch, auf den zweiten Blick entpuppen sie sich aber als kompletter Unsinn. Eine Verankerung dieser ultrakonservativen Ehedefinition würde die Schweizer Verfassung zu einer der rückständigsten Verfassungen von ganz Europa machen und damit völlig quer in der Landschaft stehen. Was jedoch weitaus schlimmer ist; sie würde unmissverständlich klar stellen, dass unsere Verfassung homosexuelle Partnerschaften nicht als gleichwertig wie heterosexuelle Partnerschaften betrachtet und deswegen nicht zur Ehe zugelassen werden darf. Eine solche Diskriminierung ist unserer Verfassung nicht würdig.

Es ist deswegen komplett falsch, wenn die Gerhard Pfisters, Christophe Darbellays und andere Vertreter dieser Partei gegenüber den Medien treuherzig versprechen, bei dieser Initiative ginge es nicht um die Ehedefinition, sondern rein um die Abschaffung der Heiratsstrafe. Wer sich mit der Vorlage befasst hat, weiss es besser. Und jene, welche die Beteuerungen wirklich glaubten, sollten es spätestens ab jetzt nicht mehr tun.

21 11, 2013

Warum die CVP Initiative für (teil)ungültig zu erklären ist

2013-11-21T01:12:26+01:0021. November 2013|

Bald wird die Steinzeit-Initiative der CVP, die eine konservativen Definition der Ehe und gleichzeitig die Abschaffung von finanziellen Benachteiligungen von Ehepaaren fordert, in die parlamentarische Beratung kommen. Im Vordergrund der Diskussion im Kampf gegen die Initiative steht die Idee eines Gegenvorschlags, der die rückständige, ultrakonservative Ehedefinition der CVP weglässt. Sollte die Intiative gültig sein, ist ein Gegenvorschlag selbstverständlich nötig. Aber ist sie das?

Einheit der Materie – was ist das?

Damit eine Volksinitiative in der Schweiz gültig ist, muss sie die so genannte „Einheit der Materie“ erfüllen. Dies bedeutet, dass Forderungen einer Initiative einen sachlichen Zusammenhang aufweisen müssen. Weiter bedeutet dies, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Möglichkeit haben sollten, ihren politischen Willen unverfälscht abgeben zu können. In seiner Botschaft zur Initiative äussert sich der Bundesrat mit zwei Standardsätzen zu dieser wichtigen Frage.  Auf Seite 4 schreibt er

zwischen den einzelnen Teilen der Initiative besteht ein sachlicher Zusammenhang. Die Initiative erfüllt somit die Anforderung an die Einheit der Materie.

Wow –wie überzeugend.

Eine Abstimmung – Zwei Fragen

Man kann sich streiten, ob allenfalls ein gewisser sachlicher Zusammenhang zwischen einer Ehedefinition und den von Eheleuten zu bezahlenden Steuern besteht. Was ist aber mit dem Recht, seine Meinung unverfälscht abgeben zu können? Wenn man nämlich genauer hinsieht, wird deutlich, dass es sich bei dieser Vorlage um zwei Themen handelt.

Der erste Satz legt in der Verfassung eine Definition des Wortes Ehe fest. Eine solche Definition steht noch nirgends in der Verfassung und würde mit dieser Initiative zum allerersten Mal in der Verfassung verankert. Es handelt sich hier also um eine gesellschaftspolitische Frage: Wollen wir in der Verfassung ausdrücklich festhalten, dass die Ehe nur als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau gilt?

Der zweite Teil der Initiative fordert die Abschaffung der steuerlichen (und sozialversicherungsrechtlichen) Benachteiligung von Ehepaaren. Hier handelt es sich um eine finanzpolitische Frage: Wollen wir diese finanziellen Benachteiligungen für Ehepaare abschaffen?

Perfides Dilemma

Wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über diese Initiative abstimmen, müssen sie zwei verschiedene Fragen mit einer einzigen Antwort beantworten. Es ist z.B. nicht möglich, dass ich NEIN zur Definition der Ehe in der Verfassung sagen will, gleichzeitig aber JA zur Abschaffung der finanziellen Benachteiligung für Eheleute stimmen möchte. Man muss sich also entscheiden, was man schwerwiegender findet. Das verunmöglicht nicht nur die unverfälschte politische Willensäusserung, sondern tut dies auch auf eine sehr perfide Art und Weise. Homosexuelle stellen in der Schweiz eine Minderheit dar. Man lockt also die  heterosexuelle Mehrheit mit einer finanzpolitischen Frage, um sie gleichzeitig für ein Anliegen zu gewinnen, das von den betroffenen Minderheiten vehement abgelehnt wird. Im Klartext: Wenn ihr JA stimmt, sorgt ihr dafür, dass homosexuelle Paare per Verfassung von der Ehe ausgeschlossen werden, dafür erhaltet ihr aber finanzielle Vorteile.

Wir alle wissen, dass finanzielle Entlastungen bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger immer eine grosse Rolle spielt. Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist denn auch äusserst populär. Die CVP versucht also bewusst, den Wunsch nach finanzieller Entlastung als Trumpf auszuspielen, um eine  ultrakonservative Ehe-Definition in der Verfassung zu verankern. Das ist zwar geschickt, dafür aber umso perfider.

Missbrauch des Initiativrechts

Würde man diese Initiative für gültig erklären, würde das nicht nur den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Möglichkeit nehmen, ihre Meinung unverfälscht zu äussern. Nein, man würde auch zulassen, dass das Initiativrecht dazu missbraucht wird, Mehrheiten gegen Minderheiten auszuspielen. Diese Gefahr besteht zwar bei jeder Initiative, die sich gegen Minderheiten richtet. Aber die Dreistigkeit des Grundsatzes dieser Initiative, nämlich ihr-von-der-Mehrheit-erhält-finanzielle-Vorteile-wenn-ihr-die-Minderheit-schikaniert, ist dann doch nochmals ein anderes Kaliber. Ein Kaliber, das auch im krassen Gegensatz zu dem steht, was in unserer Bundesverfassung zuvorderst zu finden ist nämlich, dass „die Stärke des Volkes sich misst am Wohle der Schwachen“.

Wegweisender Entscheid

Bleibt zu hoffen, dass das Parlament diesem perfiden Spielchen eine deutliche Abfuhr erteilt und die Volksinitiative zumindest teilweise für ungültig erklärt. Damit könnte der erste Satz der Initiative gestrichen werden und nur die finanzpolitische Frage zur Abstimmung gelangen. Sollte es der CVP wirklich nur um die Heiratsstrafe gehen, wird sie gegen dieses Vorgehen nichts einzuwenden haben. Dies wäre nicht nur die sauberere Lösung.  Vielmehr würde damit auch deutlich gezeigt, dass ein solch hinterhältiges Vorgehen nicht akzeptiert wird. Dies würde nicht nur Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transmenschen nützen, sondern auch dem politischen Frieden in unserem Land.

 

Erster Blog zum Thema unter diesem Link.

4 09, 2013

Tankstellenshops: Pragmatik statt Unsinn

2019-02-18T10:04:44+01:004. September 2013|

Um es vorweg zu nehmen – aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes bin auch ich dagegen, dass alle Läden rund um die Uhr geöffnet haben dürfen. So habe ich denn auch vor einem Jahr mit Überzeugung gegen die „Kunde ist König“-Initiative der FDP Kanton Zürich gestimmt, die eine vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gefordert hätte.

Genauso überzeugt werde ich allerdings am 22. September 2013 JA zu der pragmatischen und sanften Realitätsanpassung des Arbeitsgesetzes stimmen.

Bedürfnis ausgewiesen
Heute ist es so, dass Tankstellen und von Tankstellen betriebene Bistrots rund um die Uhr ohne Bewilligung offen haben dürfen. Dazugehörige Shops dürfen täglich bis 1:00 Uhr nachts und am Sonntag geöffnet sein. Zwischen 1:00 und 5:00 Uhr müssen diese Shops nach heutigem Gesetz geschlossen werden.

Das SECO anerkennt zwar, dass Tankstellenshops nachts von vielen Kundinnen und Kunden aufgesucht werden, die aus Berufsleuten (z.B. Polizisten, Schichtarbeitende oder Taxifahrerinnen) und Menschen bestehen, die sich auf dem Heimweg von einem Kinobesuch oder einer Party befinden. Trotzdem erachtet es das SECO aber nicht für nötig, dass diese Shops um diese Zeit offen haben dürfen, zumal eine Schliessung der Shops „nicht von einen Grossteil der Bevölkerung als wesentlicher Mangel empfunden würde.“ Aha.

Dies führt also zur absurden Situation, dass Tankstellenbetreiber Personal die ganze Nacht durch zwar beschäftigen dürfen, dieses aber nur einen Teil des Sortiments in der Tankstelle verkaufen darf. In der ganzen Schweiz sind aktuell 24 Tankstellen (9 an Autobahnraststätten und 5 an Hauptverkehrswegen im Kanton Zürich) davon betroffen.

Moderate Anpassung
Um diese Sortimentsbeschränkung zu beheben, haben Bundesrat und Parlament beschlossen, die entsprechende Gesetzesbestimmung moderat aufzulockern. Während die FDP wollte, dass alle Tankstellenshops an Hauptverkehrsstrassen in der Nacht geöffnet sein dürfen, einigte sich das Parlament auf eine restriktivere Version. Gemäss dieser Version dürfen Tankstellenshops in der Nacht nur geöffnet sein (bzw. Personal beschäftigen), wenn sich diese an Autobahnraststätten oder an „Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr“ befinden. Das Sortiment muss weiterhin in erster Linie auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet sein. Dies führt allerdings nicht dazu, dass alle Tankstellenshops, die diese Kriterien erfüllen automatisch in der Nacht Personal beschäftigen können. Die fraglichen Tankstellenshops müssen sich nämlich auch dann noch an die von den jeweiligen Kantonen bestimmten  Ladenöffnungszeiten halten.

Keine Verschlechterung von Arbeitsbedingungen
Um nur das geht es – und um nichts anderes in dieser Vorlage. Unter dem völlig unzutreffenden Namen „Sonntagsallianz“ warnen die Gegner vor mehr Sonntags- und Nachtarbeit sowie vor einem „24-Stunden-Arbeitstag“. Zumindest bei dieser Vorlage sind diese Befürchtungen kompletter Unsinn. Sonntagsarbeit ist heute bereits in den entsprechenden Shops erlaubt. Damit ändert sich weder bei einem JA noch bei einem NEIN auch nur das geringste. Der Name „Sonntagsallianz“ kann also nicht unpassender sein. An den Arbeitszeiten des Personals ändert sich in diesen 24 Shops auch nichts. Schliesslich werden die Arbeitszeiten mit dieser Vorlage nicht verlängert (das Arbeitsgesetz sieht strenge Bestimmungen für Nachtarbeit vor), sondern führen lediglich dazu, dass das Personal um 1:00 Uhr nicht einen Teil des Sortiments mühsam abdecken, wegsperren oder mit Ketten abschliessen muss. Die Bestrebungen von Bürgerlichen Ladenöffnungszeiten rund um die Uhr zuzulassen haben denn auch nichts mit dieser Vorlage zu tun und können in allfälligen späteren Abstimmungen auch dann vom Volk abgelehnt werden, wenn man dieser Vorlage zustimmt.

Anmassende Bevormundung
Man kann der Meinung sein, dass es nicht nötig ist, um 1:00 Uhr morgens eine Tiefkühlpizza, eine Bratwurst oder einen Cremedessert zu kaufen. Es ist jedoch ziemlich anmassend, mündigen Menschen vorzuschreiben, was sie zwischen 1:00 und 5:00 Uhr in der Nacht in einer ohnehin geöffneten Tankstelle an Lebensmitteln kaufen dürfen. Es geht schliesslich niemanden etwas an, ob die Polizistin auf ihrem Heimweg lieber eine Tiefkühlpizza mit nach Hause nimmt und dort aufwärmt oder ob ein Krankenpfleger Spaghetti und Tomatensaucen kaufen möchte, um sie zu Hause noch zu kochen. Dies soll nicht dazu führen, dass sämtliche Läden rund um die Uhr geöffnet haben sollen, aber wenn eine Tankstelle schon offen ist und Personal beschäftigt, soll die Kundschaft auch selber entscheiden dürfen, was sie im entsprechenden Shop an Produkten kauft.

Kampf muss Arbeitsbedingungen gelten
Es ist wichtig, dass sich die Politik stark für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen. Dies muss aber über gute Arbeitsbedingungen geschehen. Dies kann von höheren Löhnen bis hin zu strengeren Ruhezeiten im Arbeitsgesetz gehen. Dem Personal ist aber überhaupt nicht gedient, wenn es zwar in der Nacht in einer Tankstelle hinter der Theke stehen und Hot Dogs verkaufen darf, der Kundschaft aber gleichzeitig erklären muss, warum sie keine Tiefkühlprodukte oder gekühlte Cremedesserts kaufen darf.

Bei dieser Vorlage geht es um eine moderate Anpassung des Arbeitsgesetzes, welche die Rechte der Arbeitnehmenden nicht verschlechtert, sondern lediglich eine unsinnige Sortimentsbeschränkung aufhebt. Betroffen davon wären schweizweit lediglich 24 Tankstellen. Wer am 22. September 2013 JA zu dieser Vorlage stimmt, kann später noch immer NEIN zu weiteren Liberalisierungen der Ladenöffnungszeiten stimmen. Wer JA sagt, stimmt nicht für schlechtere Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals, sondern gegen unsinnige Sortimentsbeschränkung, die dem Personal nichts nützt und die Kundschaft bevormundet. Deswegen stimme ich am 22. September 2013 pragmatisch JA zu dieser Vorlage und werde in Zukunft weiterhin NEIN zu vollständigen Liberalisierungsbestrebungen von Bürgerlichen stimmen.

22 02, 2013

Eine Hommage ans T&M

2013-10-15T15:16:15+02:0022. Februar 2013|

Nur zu gut kann ich mich noch daran erinnern, wie ich das T&M das erste Mal betrat. Noch viel besser kann ich mich aber daran erinnern, wie ich als ungeouteter 19 jähriger mit zitternden Beinen ein paar Meter vom Clubeingang entfernt stand und wartete, bis niemand in der Nähe war, der hätte sehen können, wie ich diesen Club betrat. Meine Begleitung nervte sich bereits, als ich mich endlich dazu durchrang, durch die Eingangstüre des Clubs zu huschen.

Hier bin ich zu Hause

Mit weichen Knien lief ich die Treppen in den Club hoch, gab meine Jacke am Eingang ab und betrat das bereits relativ volle T&M. Die Musik dröhnte, aber mein Herzschlag pochte lauter in meinen Ohren. So viele Männer hatte ich in einem Club noch nie gesehen. Und dann erst noch alle schwul. In einer Selbstverständlichkeit tanzten da Männer zusammen, eng umschlungen, ausgelassen, küssend, fröhlich. Meine Angst verflog. Ich war zu Hause. Endlich Leute wie ich. Leute, die so sind wie ich innerlich seit ich denken kann war und es nie sein wollte, weil ich es als abnormal empfunden hatte. Schliesslich war mir das auch lange so eingetrichtert worden. Und da ich niemanden kannte, der auch so war wie ich, fast ausschliesslich negatives darüber gehört hatte und schwul ein gängiges Schimpfwort unter Jugendlichen gewesen war, konnte ich mir nicht vorstellen, dass es viele gibt, sie so abnormal wie ich sind. Und nun stand ich in diesem Club. Die Lichter flackerten, die Rauchmaschine tauchte die Tanzfläche in Nebel, die Leute sangen, tanzten, sprangen rum, kletterten auf ein paar Stufen, die mitten im Club als „Bühne“ diente, um ihre Tanzbewegungen vorzuführen. Gierig sogen meine Augen alles auf, während ich meine erste Runde durch den Club drehte, an den Sitzmögilchkeiten vorbei, durch die Toiletten, wo Männer auch in einer Selbstverständlichkeit die Frauentoiletten benutzten, was die wenigen Frauen nicht mal zu stören schien. Es war einfach alles wunderbar. Ein besseres Osterwochenende hätte ich mir nicht vorstellen können.

Apropos Ostern. Der Club war nach dem Motto „Kirche“ eingerichtet. Die Sitzmöglichkeiten waren wie Kirchenstühle dekoriert, über der Bar hingen nackte „Kens“ mit Engelsflügeln, die Wände waren mit christlichen Figuren wie der Jungfrau Maria bemalen. Ich verbrachte also diesen Abend an einem Osterwochenende mit küssenden Männern vor den Augen der Jungfrau Maria. IN YOUR FACE, schoss es mir durch den Kopf, während ich dabei an den ultrareligiösen Teil meiner Familie dachte.

Als ich danach den zweiten Stock betrat (den dazugehörenden Club „Aaaah“) mit der harten Elektromusik und der kleineren Tanzfläche, wurde mir etwas mulmig. Ein Gang führte nämlich von der Tanzfläche weg zu den brühmt berüchtigten Dark-Rooms. Also jene Räume, die dunkler waren und man sich verziehen konnte, um Sex zu haben. Ängstlich lief ich hinter meiner Begleitung durch diese abgedunkelten Gänge und spürte eine merkwürdige Mischung aus Faszination und Angst in mir hochsteigen (rückblickend lache ich heute noch über diese Angst). Gab es das wirklich? Auf den Fernsehern, die überall rum hingen, liefen nicht jugendfreie Filme und es hockten Männer rum, deren Blicke meine Nervosität ins Unermessliche steigen liess. Schnell verliessen wir die obere Etage wieder und verbrachten die Nacht im unteren Teil, also im T&M.

Ein Ort für alle

Ab diesem Zeitpunkt verbrachte ich im Verlaufe der Jahren viele witzige, ausgelassene, spannende, feuchtfröhliche Nächte im T&M.

Die Dekoration änderte sich mit der Zeit (vom Thema Kirche zum Thema Sport zum Thema Zukunft zum Thema Aliens zum Thema Disco), mit der Zeit kannte man die meisten Leute, obwohl auch immer wieder neue Leute dazu stiessen. Mal verbrachten wir jedes Wochenende in diesem Club, mal mieden wir ihn wochenlang. Aber wir kehrten immer wieder zurück. Die ausgelassensten Partys, interessante Bekanntschaften oder auch Ablenkungen, wenn man niedergeschlagen war, das T&M war für alles die beste Adresse.

Nirgends trafen alle Angehörigen der schwullesbischtransgender Community so zusammen wie im T&M. Ob die jungen Schwulen, die Dragqueens, die shirtlosen Muskelmänner, die Hip Hopper, die Skater, die (selbsternannten) Models, die Hipster, etc. etc., alle verkehrten im T&M. Jede Farbe des berühmten Regenbogens fand sich im T&M wieder. Auch jene, die es niemals zugeben würden.

Vielleicht lag es gerade am Punkt, dass das T&M jedes Publikum anzog und lange bestand, aber das Lästern über diesen Club verkam teilweise geradezu zum schwullesbischen Volkssport. Niemals würde man ins T&M gehen, der Club sei doch total trashig, die Leute nervig, die Musik schlecht, an allem hatte man etwas auszusetzen, nur cool finden, das konnte man das T&M (aus mir bis heute unerfindlichen Gründen) nicht. Und wenn man dann genau jene Leute, die sich am lautesten das Maul über den Club zerrissen, tanzend auf der Tanzfläche des T&Ms wieder traf, kriegte man mässig originelle Ausreden zu hören („ich wurde von meinen Freunden hergeschleppt, bin sonst nie da“ die häufigste aller schlechten Erklärungen), für die man eigentlich gar nicht gefragt hätte.

Die Dark-Room Kontroverse

Zwischendurch flackerten künstliche, völlig überflüssige Skandale auf, wie die Diskussion darüber, ob man Dark-Rooms in einer Disco verbieten muss. Politiker und Politikerinnen, die noch nie einen Fuss ins T&M gesetzt hatten und unter Ausgang wahrscheinlich einen (durch Ohropax geschützten) Besuch in der Oper verstehen, liessen sich in Medien zitieren, dass „Sex nicht in eine Gaststube gehöre“, fromme Mitbürgerinnen und Mitbürger überboten sich mit Horrorstorys, was in diesen Dark-Rooms alles passiere, während man den Moralfinger hob und davon sprach, dass dies sofort gestoppt werden müsse. Glücklicherweise haben sich die verkorksten Moralvorstellungen nicht durchgesetzt. Ich kann mich nicht mehr erinnern, weswegen diese Diskussion überhaupt aufgeflackert war, aber ich weiss noch zu genau, wie tierisch sie mich nervten. Man muss kein Dark-Room Gänger sein, um strikte gegen ein Dark-Room-Verbot zu sein. Wenn volljährige Männer in Dark-Rooms Sex haben wollen bis die dafür konzipierten Räume wackeln, hat das niemanden, aber absolut gar niemanden zu interessieren. Niemand wird gezwungen, dabei zuzuschauen geschweige denn sich in diese Dark-Rooms zu begeben. Insofern gibt es kein einziges Argument, das ein Verbot von Dark-Rooms rechtfertigen würde – im Gegenteil. An den Wänden dieser Dark-Room-Gänge prangern in leuchtender Schrift Warnungen vor Geschlechtskrankheiten und Hinweise zu Verhütungsmitteln, die da auch gratis zur Verfügung standen, womit Krankheitsrisiken an diesen Orten kleiner sind, wie bei jenen heterosexuellen Menschen, die sich nach feuchtfröhlichen Discobesuchen ohne Verhütung auf Toiletten, Rücksitze von Autos oder sonstige Orte ausserhalb der eigenen vier Wände verziehen (was heutzutage, oh Schock, einer Realität in unserer Gesellschaft entspricht). Ob man Dark-Rooms nun besucht oder nicht, sie waren Teil des T&Ms und ich bin stolz darauf, dass die Besitzer sich von keinen Moralaposteln aus der Politik einschüchtern lassen haben und diese umstrittene Räume bis heute noch zum festen Inventar des T&Ms gehören.

Unverständlicher Hass

Sämtliche heterosexuellen Freundinnen und Freunde von mir, die noch nie einen Gay-Club von innen gesehen hatten und ein- (oder mehrmals) mit ins T&M kamen, waren vom Club sehr positiv überrascht, von der Stimmung begeistert und vom Angebot einer Dark-Room-Zone fasziniert. Keine Pöbelein, keine Schlägereien, keine aggressive Stimmung, wie dies in heterosexuellen Clubs teilweise der Fall ist. Der einzige Streit, den man im T&M zwischen den Leuten mitbekam, waren Fragen wie, ob jetzt Kylie oder Madonna, Britney oder Christina besser sind und die einzigen Konkurrenzkämpfe, die zu beobachten waren, bestanden darin, wer die besseren Tanzmoves auf der Treppe/Bühne drauf hatte.

Oft ertappte ich mich dabei, wie mein Blick durch die tanzenden, singenden, lachenden Gesichter des T&Ms Publikums schweifte und ich mich dabei fragte, wie es überhaupt möglich sein konnte, dass Menschen wie wir aufgrund unserer sexuellen Orientierung diskriminiert oder abgewertet werden. Worin um alles in der Welt besteht die Gefahr, die all die Homophoben da draussen in uns sehen? Wie konnte es überhaupt so weit kommen, dass küssende oder händchen-haltende Männer ausserhalb von Orten, wie es das T&M einer ist, Angst haben müssen, aufgrund ihrer Gefühle angepöbelt zu werden? Selbstverständlich gibt es auch unter Schwulen Menschen, die man unsympathisch findet, mit denen man schlechte Erlebnisse gemacht hat, die man nicht ausstehen kann. Aber jedes Mal, wenn mein Blick in diesen Momenten über das ausgelassene Publikum in einem T&M schweifte, schwor ich mir aufs Neue, den Kampf für eine vollständige Akzeptanz von Homo-, Bi- und Transsexuellen zu meinem politischen Hauptziel zu machen, für das ich unermüdlich kämpfen werde. Jedes mal schöpfte ich erneut Kraft, um auch dann unbeirrt und entschlossen zu bleiben, wenn man augenrollend wieder fragt „ihr habt ja vieles erreicht, was wollt ihr denn jetzt schon wieder?“ Und zwar ohne Rücksicht darauf, ob dies politisch oder taktisch klug ist, aufgrund der Gefahr nur auf „Schwulenpolitik reduziert“ zu werden, wovor man mich immer wieder warnt.

Ein Verlust für die Schweiz

Nun schliesst das T&M. Für immer. Damit geht nicht nur die historische Ära eines Gay-Clubs zu Ende, sondern auch ein grosses Stück Heimats- oder gar Zufluchtsort für Schwule jeden Alters aus der ganzen Schweiz. Junge Schwule, die zum ersten Mal erleben, dass sie nicht alleine auf dieser Welt sind, denen angesichts all der tanzenden, fröhlichen Menschen um sie rum bewusst wird, dass es okay ist, schwul zu sein und dass es nichts, aber auch gar nichts dran gibt, für das sie sich zu schämen brauchen. Als ich das T&M das erste Mal betrat, zitterten meine Beine und ich hatte Panik davor, dass mich jemand den Club betreten oder verlassen sehen würde. Heute bin ich stolz darauf, in der Öffentlichkeit für die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transmenschen kämpfen zu können. Und auch das T&M hat einen wesentlichen Teil dazu beigetragen. Darum ist es auch kreuzfalsch zu meinen, dass es im Jahre 2013 keinen „Schwulenclub“ mehr in Zürich braucht. Im Gegenteil, Schwulenclubs wird es immer geben müssen. Denn auch wenn die Akzeptanz Homo-, Bi- und Transsexueller zunehmend besser wird, wird es immer Orte geben, an die wir uns „zurückziehen“ können, wo wir nicht befürchten müssen, aufgrund unserer angeborenen sexuellen Orientierung angepöbelt zu werden, wo wir wissen, wir sind unter Gleichgesinnten und schlicht, wo wir einfach sein können, wer wir sind! Es ist daher richtig, wichtig und darum sehr erfreulich, dass ab März mit dem „Heaven of T&M“ ein neuer Club eröffnet wird, der für all diese Dinge steht. Und wenn noch ein zweiter solcher Club entstehen sollte (was gemäss Gerüchten in Planung ist), ist dies ebenfalls zu begrüssen.

Das T&M wird in die (Schwulen)Geschichte Zürichs eingehen und für immer einen wichtigen und positiven Platz in der Erinnerung unzähliger Schwulen behalten, für die das T&M viel mehr, als einfach eine Disco war.

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