28 08, 2014

Zentrale Ausnüchterungsstelle schafft Ratshürde

2019-02-18T10:04:43+01:0028. August 2014|

An der Sitzung vom 27. August 2014 stimmte eine knappe Mehrheit des Gemeinderats der Stadt Zürich mit 59 zu 56 Stimmen dem definitiven Betrieb der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAB) zu.

Zuvor hatten sich der Berufsverband für Pflegefachkräfte, der Verein der Zürcher Spitalärztinnen und Spitalärzte sowie der Polizeibeamtenverband vehement für die Vorlage ausgesprochen. In der ZAB werden Betrunkene Personen, die sich oder andere gefährden, unter medizinischer Überwachung ausgenüchtert. Dafür werden ihnen moderate Gebühren für die verursachten Sicherheitskosten von maximal 600.- in Rechnung gestellt. Ohne die ZAB müssten die Betrunkenen entweder in die Quartierwachen der Polizei oder in die Notfälle der Spitäler eingeliefert werden.

Die Polizei ist medizinisch nicht ausgebildet, um Ausnüchterungen durchzuführen, weswegen dies ein grosses Haftungs-Risiko für die Stadt und die Polizei bedeutet und auch ein Risiko für die betroffene Person darstellt.

Umgekehrt kommt es in Notfällen der Spitäler immer wieder zu Übergriffen seitens randalierender Betrunkener auf das Gesundheitspersonal, was teilweise Verletzungen des Pflege- und Ärztepersonals zur Folge haben kann. Ausserdem können in dieser Zeit andere Patientinnen und Patienten in den Notfällen nicht behandelt werden.

Die ZAB entlastet also das Gesundheitspersonal, die Polizei, Spitalpatientinnen und -patienten sowie die öffentliche Sicherheit und muss darum unbedingt fortgeführt werden. Das knappe JA kam aufgrund einer Koalition der Vernunft zwischen SP, GLP und einer Mehrheit der Grünen zusammen. Unverbesserliche Ideologien prägten das Stimmverhalten von AL, CVP, FDP und SVP. Die AL stellt sich grundsätzlich gegen die ZAB und verlangt, dass keine Gebühren bezahlt werden sollten. Die CVP, FDP und SVP verlangen volle Kostenüberwälzung (also 1’200.- Gebühren), was jedoch dem Verhältnismässigkeitsprinzip widersprechen würde und zu massiv höherem Betreibungsaufwand sowie wesentlich mehr (wahrscheinlich erfolgreichen) Rechtsverfahren gegen die Stadt führen dürfte. Als Kompromiss konnten sich die SP, GLP und die Grünen auf eine moderate Gebühr von maximal 600.- einigen. So muss die betroffene Person einen Teil der verursachten Kosten begleichen, gleichzeitig wird das Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt und die ZAB damit nicht gefährdet.

Das Zürcher Stimmvolk wird Ende November über den definitiven Weiterbetrieb der ZAB abstimmen und ich rufe alle auf, JA zu dieser wichtigen Institution zu stimmen.

Fraktionserklärung der SP zur ZAB.

Votum in der Schlussabstimmung.

Blog von Petek Altinay zur ZAB.

Artikel NZZ.

Artikel Tages-Anzeiger.

27 03, 2013

Gemeinderat: Gesundheitsschutz für Schwangere

2013-10-15T14:25:25+02:0027. März 2013|

Am 29. Februar 2012 reichten Christine Seidler (SP) und ich einen Vorstoss im Gemeinderat ein, der einen besseren Gesundheitsschutz für alle schwangeren und stillenden Angestellten der Stadt Zürich fordert.

Der Vorstoss wurde schliesslich am 27. März 2013 im Gemeinderat behandelt (Votum 1 und Votum 2).

Die Mehrheit des Parlaments stimmte dem Vorstoss mit 94 zu 24 Stimmen zu.

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